Gewährleistung für Konformität
Der Verkäufer ist verpflichtet, ein vertragskonformes Produkt zu liefern und haftet für Konformitätsmängel bei Lieferung.
Er haftet auch für Mängel durch Verpackung, Montageanleitung oder Installation, wenn er dafür verantwortlich ist.
Das Produkt muss:
Für den üblichen Zweck geeignet sein und ggf. der Beschreibung entsprechen, die der Verkäufer gegeben hat;
Die Eigenschaften haben, die ein Käufer vernünftigerweise erwarten kann, unter Berücksichtigung öffentlicher Aussagen des Verkäufers, Herstellers oder Vertreters.
Oder den von den Parteien vereinbarten Eigenschaften entsprechen oder für einen speziellen Zweck des Käufers geeignet sein, den der Verkäufer kannte und akzeptierte.
Die Klage wegen Konformitätsmangels verjährt 2 Jahre nach Lieferung.
Bei Konformitätsmangel wählt der Käufer zwischen Reparatur und Ersatz. Der Verkäufer kann jedoch nicht der Wahl folgen, wenn sie unverhältnismäßig teuer ist. Er muss dann die andere Option wählen, es sei denn, sie ist unmöglich.
Falls weder Reparatur noch Ersatz möglich ist, kann der Käufer das Produkt zurückgeben und den Preis erstattet bekommen oder es behalten und einen Teil des Preises erstattet bekommen.
Dieselbe Option gilt, wenn die Lösung nicht innerhalb eines Monats umgesetzt werden kann oder dem Käufer große Unannehmlichkeiten verursacht.
Der Vertrag kann jedoch nicht aufgehoben werden, wenn der Mangel geringfügig ist.